Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Buschenschankgesetzes

Das Buschenschankgesetz, LGBl. Nr. 57/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 17/1993, wird wie folgt geändert:

Im § 10 Abs. 1 wird der Betrag „S 5.000,-” durch den Betrag „360 Euro” ersetzt.