Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gesetzes, mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird, LGBl. Nr. 9/1997

Das Gesetz, mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird, LGBl. Nr. 9/1997, wird wie folgt geändert:

Im Artikel II Abs. 3 wird der Betrag „S 2.635,--” durch den Betrag „191,50 Euro” ersetzt.