Änderung des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes
Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. Nr. 32/1995, wird wie folgt geändert:
Im § 10 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „50.000,-- S” durch den Betrag „3.600 Euro” ersetzt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes
Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. Nr. 32/1995, wird wie folgt geändert:
Im § 10 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „50.000,-- S” durch den Betrag „3.600 Euro” ersetzt.