Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Gesetzes über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken

Das Gesetz über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken, LGBl. Nr. 16/1989, wird wie folgt geändert:

Im § 7 wird der Betrag „S 15.000,-” durch den Betrag „1.090 Euro” ersetzt.