Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung der Landtagswahlordnung 1995

Die Landtagswahlordnung 1995, LGBl. Nr. 4/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 94 Abs. 2 wird der Betrag „10 000 S” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.