Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole
Das Gesetz über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 13 wird der Betrag „S 30.000,-” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole
Das Gesetz über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 13 wird der Betrag „S 30.000,-” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.