Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes

Das Landes-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 18 Abs. 3 wird der Betrag „5 000 S” durch den Betrag „370 Euro” ersetzt.