Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Hundeabgabegesetzes

Das Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 5/1950, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 4/1994, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „S 100,-” durch den Betrag „7,20 Euro” sowie werden die Beträge „S 200,-” jeweils durch den Betrag „14,50 Euro” ersetzt.

2. Im § 10 Abs. 2 wird der Betrag „2.000,-- S” durch den Betrag „145 Euro” ersetzt.