Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimgesetzes

Das Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 61/1996, wird wie folgt geändert:

1. Im § 16 Abs. 1 wird der Betrag „S 10.000,--” durch den Betrag „730 Euro” und der Betrag „S 30.000,--” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.

2. Im § 16 Abs. 2 wird der Betrag „S 3.000,--” durch den Betrag „220 Euro” und der Betrag „S 10.000,--” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.