Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Elektrizitätswesengesetzes 1999

Das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 1999, LGBl. Nr. 7, wird wie folgt geändert:

1. Im § 43 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.

2. Im § 62 Abs. 1 wird der Betrag „S 200.000,--” durch den Betrag „14.500 Euro” ersetzt.