Änderung des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland
Das Gesetz über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland, LGBl. Nr. 19/1961, wird wie folgt geändert:
Im § 5 wird der Betrag „3.000.- S” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland
Das Gesetz über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland, LGBl. Nr. 19/1961, wird wie folgt geändert:
Im § 5 wird der Betrag „3.000.- S” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.