Ausstattung
Die Bezirkshauptmannschaften sind personell und sachlich so auszustatten, dass sie die ihnen obliegenden Aufgaben nach den im genannten Grundsätzen besorgen können.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausstattung
Die Bezirkshauptmannschaften sind personell und sachlich so auszustatten, dass sie die ihnen obliegenden Aufgaben nach den im genannten Grundsätzen besorgen können.