Anträge
Förderungsanträge sind beim Amt der Landesregierung unter Anschluß der Unterlagen, die zum Nachweis der Förderungswürdigkeit erforderlich sind, einzubringen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
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Förderungsanträge sind beim Amt der Landesregierung unter Anschluß der Unterlagen, die zum Nachweis der Förderungswürdigkeit erforderlich sind, einzubringen.