Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufzeichnungen

Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber der Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten.