Aufzeichnungen
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber der Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufzeichnungen
Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber der Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten.