Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formulare

Für die Geltendmachung des Wildschadens gemäß § 112 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017, ist das Formular in der Anlage 11 zu verwenden und für die Niederschrift des Schlichtungsorgans gemäß § 112 Abs. 5 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017, ist das Formular in der Anlage 12 zu verwenden.