Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermessensregelung

Abweichungen von den vorangeführten Bestimmungen in und 5 können seitens der Behörde auf Basis entsprechend begründeter Sachverständigengutachten - allenfalls unter Setzung ergänzender Auflagenpunkte - bewilligt werden, wobei gesetzlich geregelte Schutzziele zu beachten sind.