Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung liegt eine staubabtriftmindernde Technik dann vor, wenn im Vergleich zu unmodifzierten Standardgeräten eine um mindestens 90 Prozent geringere Staubabtrift erreicht wird.