Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Die Richtlinien des Bundesministers für Finanzen zum Sachgüteraustausch treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.