Bestimmungen in den Satzungen
. Die in den und 10 (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen gelten auch dann, wenn die Satzung höhere Mehrheiten oder weitere Erfordernisse vorsieht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestimmungen in den Satzungen
. Die in den und 10 (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen gelten auch dann, wenn die Satzung höhere Mehrheiten oder weitere Erfordernisse vorsieht.