Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Satzung

. Die Satzung der Gesellschaft und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen. Die Satzung ist bei der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch vorzulegen.