Satzung
. Die Satzung der Gesellschaft und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen. Die Satzung ist bei der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch vorzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Satzung
. Die Satzung der Gesellschaft und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen. Die Satzung ist bei der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch vorzulegen.