Verwaltung der Anteilsrechte
. Die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwaltung der Anteilsrechte
. Die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes obliegt dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.