Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2000 sind betraut:

1. hinsichtlich des und 4 der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und

2. im Übrigen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.