Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Zielsetzung

. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt werden.