Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einbindung der Länder

. Im Rahmen der Vorbereitung der Erlassung von Gesetzen und Verordnungen durch den Bund kann der zuständige Bundesminister erforderlichenfalls die Länder einbinden, um die erforderlichen Auskünfte über die Vollziehung zu erlangen.