Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Bildung eines Verbands

Die Staaten, die Vertragsparteien dieses Vertrags sind (im folgenden als „Vertragsstaaten“ bezeichnet), bilden einen Verband zur internationalen Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren.