Geltung des Bundestheatersicherheitsgesetzes
. Zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge gemäß findet das Bundestheatersicherheitsgesetz, BGBl. Nr. 204/1989, auf die im angeführten Theater sowie auf die von diesen Theatern betriebenen Spiel-, Probe- und Betriebsstätten keine Anwendung.
