Anwendung von Vergabevorschriften
. Bei Aufträgen gemäß und 4 erster Satz, an die Theaterservice GmbH gilt des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006. Die Theaterservice GmbH hat bei Aufträgen an Dritte das Bundesvergabegesetz 2006 anzuwenden.
