Meldungen der freiwillig Versicherten
. Die gemäß den und 9 Weiterversicherten sowie die gemäß Selbstversicherten haben alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen dem Versicherungsträger binnen einem Monat zu melden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenMeldungen der freiwillig Versicherten
. Die gemäß den und 9 Weiterversicherten sowie die gemäß Selbstversicherten haben alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen dem Versicherungsträger binnen einem Monat zu melden.