Meldungen der freiwillig Versicherten
. Die gemäß den und 9 Weiterversicherten sowie die gemäß Selbstversicherten haben alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen dem Versicherungsträger binnen einem Monat zu melden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Meldungen der freiwillig Versicherten
. Die gemäß den und 9 Weiterversicherten sowie die gemäß Selbstversicherten haben alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen dem Versicherungsträger binnen einem Monat zu melden.