. (1) Folgende Personen sind von der Eigenblutspende auszuschließen:
1. Personen, die an einer schweren Herzerkrankung, wie instabiler Angina pectoris, schwerer Aortenstenose oder schwerer unbehandelter Hypertonie, leiden,
2. Personen, die an
a) Hepatitis B, außer HBsAg-negative Personen, die nachgewiesener Weise immun sind,
b) Hepatitis C,
c) HIV-1/2,
d) HTLV I/II
litten oder leiden;
3. Personen, die an einer akuten oder chronischen bakteriellen Infektion leiden.
(2) Unter besonderen Umständen können einzelne Spenden von Spendern nach ärztlicher Entscheidung zugelassen werden, die die in Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllen. Solche Spenden sind sorgfältig zu dokumentieren und unterliegen ebenso dem Qualitätsmanagement und den entsprechenden Transportrichtlinien.
