Register
. Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat im Internet unter der Adresse des Bundesministeriums nach Maßgabe des Artikels 21 der Richtlinie (EU) 2019/520 ein Register zu führen, in dem die Mautstrecken, die von ihr gemäß registrierten EETS-Anbieter und die wesentlichen Schlussfolgerungen der gemäß durchgeführten Audits verzeichnet sind. Dem Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur obliegt die elektronische Übermittlung der im Register verzeichneten Mautstrecken und EETS-Anbieter an die Europäische Kommission zum Ende jedes Kalenderjahres.
