Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mautgläubiger

. Mautgläubiger ist der Bund oder, soweit ihr von diesem das Recht der Fruchtnießung eingeräumt wurde, die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft.