Verletzung der Informations-, Mitwirkungs- und Anhaltepflicht
. Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 € zu bestrafen, wer
1. der Bestimmung des zuwiderhandelt;
2. entgegen erster Satz nicht gehörig am Vermittlungsverfahren mitwirkt;
3. entgegen der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet.
