Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verletzung der Informations-, Mitwirkungs- und Anhaltepflicht

. Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 € zu bestrafen, wer

1. der Bestimmung des zuwiderhandelt;

2. entgegen erster Satz nicht gehörig am Vermittlungsverfahren mitwirkt;

3. entgegen der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leistet.