Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
§ 13.05. Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.
