Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höchstzulässiges Betriebsgeräusch

§ 13.05. Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.