Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Gesundheit, hinsichtlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres, betraut.

Beachte: Ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 10. März 1999 verwirklichen (vgl. idF BGBl. I Nr. 119/1999).