Überwachung
. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Verwendung und Lagerung von Erzeugnissen im Sinne dieser Verordnung zu untersagen, wenn die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nicht eingehalten werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Überwachung
. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Verwendung und Lagerung von Erzeugnissen im Sinne dieser Verordnung zu untersagen, wenn die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nicht eingehalten werden.