Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Die Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.

(2) Die und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(3) Die und 4 sind jedoch zu beachten,

1. wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,

2. wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für .