Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlvorschläge und Stimmgewichtung

. Auf die Erstellung und Behandlung von Wahlvorschlägen sind die Bestimmungen des , auf die Ermittlung der den Wahlberechtigten zustehenden Stimmenzahl nach dem Grundsatz der Stimmgewichtung die Bestimmungen des sinngemäß anzuwenden.