Wahlvorschläge
. Auf die Erstellung der Wahlvorschläge sind die und 21 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß bei getrennter Wahl gemäß nach der Gruppe der Arbeiter und der Angestellten getrennte Wahlvorschläge einzubringen sind.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .
