Passives Wahlrecht
. Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die
1. am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
2. am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Passives Wahlrecht
. Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die
1. am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
2. am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.