Aktives und passives Wahlrecht
. Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl () in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Aktives und passives Wahlrecht
. Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl () in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte.
Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .