Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. ABSCHNITT

Zentralbetriebsrat

Errichtung von Zentralbetriebsräten

. Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des , die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (, so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl. .