Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusendung der Stimmzettel an die Wahlberechtigten

. Beim Bundesministerium für Unterricht und Kunst ist für die Wahl in die Zentrallehranstaltenschülervertretung eine Wahlkommission ( und ) einzurichten. Die Wahlkommission hat gleichzeitig mit der Wahlausschreibung (, und ) jedem Wahlberechtigten an die betreffende Schule zuzustellen:

1. einen leeren Umschlag (Wahlkuvert),

2. einen Stimmzettel und

3. einen frankierten und mit der Adresse der Wahlkommission sowie mit dem Vor- und Zunamen des Wahlberechtigten versehenen und besonders gekennzeichneten Briefumschlag.