Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
. Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen. In diese Geschäftsordnung können alle Arbeitnehmer des Betriebes (Arbeitnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.
Beachte: zum Inkrafttretensdatum vgl.
