Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 40/2014

. in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 40/2014, ist nur dann anzuwenden, wenn die Pflegekarenz oder die Familienhospizkarenz ab dem 1. Juli 2014 beginnt.