. Bezüglich der Umrechnung auf Euro-Beträge für vor dem 1. Jänner 2002 gebührende Geldleistungen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Bezüglich der Umrechnung auf Euro-Beträge für vor dem 1. Jänner 2002 gebührende Geldleistungen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.