Sachverständige
. Bezüglich der Bestellung, Enthebung und Honorierung der freien ärztlichen Sachverständigen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sachverständige
. Bezüglich der Bestellung, Enthebung und Honorierung der freien ärztlichen Sachverständigen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.