Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachverständige

. Bezüglich der Bestellung, Enthebung und Honorierung der freien ärztlichen Sachverständigen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.