Instanzenzug
. Gegen Bescheide der Versicherungsanstalt in Angelegenheiten nach steht der Partei das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu. Der Bundesminister für Finanzen ist die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Instanzenzug
. Gegen Bescheide der Versicherungsanstalt in Angelegenheiten nach steht der Partei das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu. Der Bundesminister für Finanzen ist die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.