Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Instanzenzug

. Gegen Bescheide der Versicherungsanstalt in Angelegenheiten nach steht der Partei das Recht auf Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu. Der Bundesminister für Finanzen ist die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.