Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlußbestimmungen

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) Die Bodenleger-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 1087/1994, tritt mit Ablauf des 30. Juni 1998 außer Kraft.