Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur 62. Novelle der Besoldungsordnung 1994

. Soweit in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen die Bezeichnung „Krankenanstaltenverbund“ verwendet wird, tritt bis zur Änderung dieser Verordnungen an Stelle des Begriffs „Krankenanstaltenverbund“ der Begriff „Gesundheitsverbund“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form.